Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Zahlungsbedingungen Bis Euro 25.000.- Auftragssumme wird die Zahlung nach Rechnungslegung vereinbart Ab Euro 25.000.- Auftragssumme wird fällig -ein Drittel Anzahlung bei Auftragserhalt, -ein Drittel bei Anlieferung und -ein Drittel bei Rechnungslegung. Restzahlung erfolgt bei Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen. 2. Preise
Alle angeführten Preise sind exclusive Mehrwertsteuer. Kollektivvertraglich bedingte Arbeitskostenerhöhungen und von der Paritätischen Komission genehmigte Preiserhöhungen werden vom Auftraggeber anerkannt. Lieferungen Euro 300.- unterliegen einem Mindermengenzuschlag. Bei Vereinbarung der Anwendung der Ö-Norm B 2111 über veränderliche Preise, werden der Anteil Lohn mit 65% und der Anteil Sonstiges mit 35% festgesetzt. 3. Auftragsbestätigung Die Richtigkeit der Auftragsbestätigung und die darin festgesetzten Liefertermine sind vom Kunden zu überprüfen; Reklamationen sind innerhalb von 8 Kalendertagen ( § 902 ABGB ) schriftlich dem Auftragnehmer bekanntzugeben. 4. Storno Eine Stornierung des Auftrages auf Kundenwunsch kann nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer erfolgen. Ein Stornogebühr in der Höhe von 35% gilt als vereinbart. Sonderanfertigungen können nicht storniert werden. 5. Lieferzeiten Lieferzeiten werden nach Lohnwochen vereinbart;¸geringfügige Abweichungen gelten als unerheblich und berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen. Lieferzeiten beginnen erst nach vollständiger Abklärung des Auftragsinhalts und laufen frühestens ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Auftragsbestätigung. |
6. Lieferung und Montage Wenn nichts anders festgelegt, erfolgt die Lieferung frei Haus hinter die erste versperrbare Türe. Der Auftraggeber hat für die ordnungsgemäß durchzuführenden Lieferungen und Montagen zumutbare Bedingungen sicherzustellen. Diese sind z.B.: entsprechende Beheizung, trockene Räume, gesicherte Zufahrt für Lkws, Benützungsmöglichkeit eines Aufzuges. Möglichkeit der Strom- und Beleuchtungsbenützung und vorhandensein eines versperrbaren Raumes. Termine über Montagebeginn und -dauer werden mit der Unternehmensleitung vereinbart. Können diese durch höhere Gewalt oder Verschulden des Kunden oder anderer am Bau beschäftigter Firmen nicht eingehalten werden, so gelten alle vereinbarten Termine als hinfällig. Neue Montagetermine müssen abgesprochen werden, wobei zuberücksichtigen ist, daß die ursprünglich vereinbarte Montagedauer nicht verkürzt werden kann. Nicht vorhergesehene Kosten bei Montage und Lieferung, verursacht durch den Auftraggeber oder anderer am Bau beschäftigter Firmen, wie z. b. Zwischenlagerung, mehr malige Anfahrt, Verschiebung von Montagen oder deren Unterbrechung und zusätzliche Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggeber.
7. (End-) Abnahme Die (End-) Abnahme erfolgt binnen einer Woche ab Einlangen der Meldung der Fertigstellung(allenfalls in Teilen). 8. Gewährleistung Reklamationen offener Mängel sind unverzüglich und schriftlich bei Übernahme am Gegenschein zu vermerken. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Montagemängel sind innerhalb des o.a. Zeitraumes bekanntzugeben, berechtigen aber nicht zu Schadenersatzansprüchen. 9. Ö-Normen Soweit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine gesonderten Regelungen aufscheinen, gelten die Bestimmungen der Ö-Normen A 2060, B 2110, B 2111 und B 2112 in der zu Vertragsabschluß geltenden Fassung. |
10. Verzug Hinsichtlich Zahlung:Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über der Bankrate werden anerkannt. Alle anfallenden Spesen, insbesondere eines Inkassobüros, werden separat in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen. Hinsichtlich Annahme: Mehrkosten, die durch Annahmeverzug (z.B. wegen mehrfacher Anfahrt, Stehzeiten) entstanden sind, trägt der Auftraggeber. 11. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Begleichung des Rechnungsbetrages Eigentum des Auftragnehmers 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Erfüllunsort und Gerichtsstand gilt der Firmensitz des Auftragnehmers; es gilt österreichisches Recht. 13. Regiearbeit Alle Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung hinausgehen werden gesondert in Rechnung gestellt. 14. Form der Rechnungen Auftragsbestätigung, Lieferpapiere und Rechnungen werden über EDV auf firmeneigenen Formularen erstellt.Sollten andere Ausfertigungen gewünscht werden, ist dies bei Auftragserteilung zu vereinbaren. Mehrkosten werden gesondert verrechnet. 15. Datenschutz Zustimmung zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich erteilt. Pläne bleiben geistiges Eigentum des Herstellers und dürfen nur nach Zustimmung weitergegeben werden. 16. Unverbindlichkeit von mündlichen Zusagen Mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Autragnehmers, um Verbindlichkeit zu erlangen. |
17. Geltendmachung von Gegenforderungen Anteilige Kosten für Baustelleneinrichtungen, Bauschäden, Werbemaßnahmen des Bauherrn und ähnliches können nur verrechnet werden, wenn dies vor Vertragsabschluß schriftlich vereinbart wurde. 18. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers Vereinbart wird das Rücktrittsrecht des Auftragnehmers vom Vertrag für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oderwenn höhere Gewalt die zeitgerechte Lieferung und Montage verhindert. Änderungen in Ausführung, Konstruktion, Maß und Farbe im Sinne der Weiterentwicklung sind uns vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe der Ware. Alle Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung hinausgehen werden gesondert in Rechnung gestellt.Auftragsbestätigung, Lieferpapiere und Rechnungen werden über EDV auf firmeneigenen Formularen erstellt.Sollten andere Ausfertigungen gewünscht werden, ist dies bei Auftragserteilung zu vereinbaren. Mehrkosten werden gesondert verrechnet.Zustimmung zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich erteilt. Pläne bleiben geistiges Eigentum des Herstellers und dürfen nur nach Zustimmung weitergegeben werden.Mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Autragnehmers, um Verbindlichkeit zu erlangen.Anteilige Kosten für Baustelleneinrichtungen, Bauschäden, Werbemaßnahmen des Bauherrn und ähnliches können nur verrechnet werden, wenn dies vor Vertragsabschluß schriftlich vereinbart wurde.18. Rücktrittsrecht des AuftragnehmersVereinbart wird das Rücktrittsrecht des Auftragnehmers vom Vertrag für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oderwenn höhere Gewalt die zeitgerechte Lieferung und Montage verhindert. Änderungen in Ausführung, Konstruktion, Maß und Farbe im Sinne der Weiterentwicklung sind uns vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe der Ware. Auftrag Änderungen unserer Geschäftsbedingung, sowie Anerkennung von Einkaufsbedingungen der Kunden binden uns nur dann, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt wurden. |
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